Rürup Rente
Die Rürup Rente ist eine zusätzliche, staatlich geförderte, Zusatzrentenversicherung, die speziell für freiberuflich und selbstständig tätige Personen in Deutschland ins Leben gerufen wurde. Die negativen Entwicklungen der letzten Jahre in der staatlichen Rentenversicherung hatten diesen Schritt im Jahr 2005 notwendig gemacht, um eventuelle Versorgungslücken für die kommenden Generation an Rentenanwärtern zu verhindern.
Den Namen verdankt diese spezielle Form der Rentenversicherung dem niederländischen Ökonom Bert Rürup, der maßgeblich an der Entwicklung dieses Rentenmodells beteiligt war.
Die Rürup Rente stellt gewissermaßen das Pendant zur Riester Rente dar. Letztere steht allen Arbeitnehmern offen und fungiert ebenso wie die Rürup Rente als freiwillige Zusatzrentenversicherung. Da Freiberufler und Selbstständige jedoch nicht in den Personenkreis fallen, die „riestern“ dürfen, wurde die Rürup Rente ins Leben gerufen. Ähnlich wie bei der Riester Rente kann der Versicherte auch bei der Rürup Rente mit steuerlichen Entlastungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag rechnen und diese bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung entsprechend geltend machen. Auf direkte Zulagen durch den Staat, wie es bei der Riester Rente üblich ist, muss der Versicherte bei der Rürup Rente jedoch verzichten.
Im Allgemeinen lassen sich Rürup Rentenverträge in eine Anspar- und eine Rentenphase unterteilen. Im Gegensatz zur staatlichen Rentenversicherung setzt die Rürup Rente jedoch nicht auf ein Umlageverfahren, sondern vielmehr auf das Prinzip der Kapitaldeckung. Dies bedeutet, dass sich die Höhe der später ausgezahlten Rente maßgeblich nach der wirtschaftlichen Performance des Versicherungsanbieters richtet.
Wie auch bei der Riester Rente ist das Kapital während der Ansparphase der Rürup Rente geschützt vor Pfändungen und ebenso wenig anrechenbar bei Inanspruchnahme von ALG II Leistungen.