Steuern

Steuern werden in der menschlichen Geschichte erhoben seitdem es Staatssysteme gibt. Waren es ursprünglich vorwiegend Naturalsteuern, werden sie heute in Form einer Geldleistung durch den Staat vereinnahmt.

Neben Gebühren und Beiträge, dienen sie der Sicherstellung der Finanzen des Staates. Steuern stellen keine Gegenleistungen für besondere Leistungen des Staates dar. Im Gegensatz dazu, werden zum Beispiel die Leistungen der Sozialversicherung gegenüber den Versicherten durch deren Beiträge finanziert. Steuern werden von allen erhoben, bei denen der Tatbestand der deutschen Steuergesetze zutrifft. Unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gilt es direkte und indirekte Steuern zu unterscheiden. Je nach dem welche Gebietskörperschaft den Anspruch auf eine der Steuerarten erhebt, gilt die Zuordnung zu Gemeinschaftssteuern, Bundessteuern, Ländersteuern und Gemeindesteuern.

Bei der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre unterteilt der Steuerexperte in Produktionsfaktorsteuern, den Betriebsleistungssteuern und den Gewinnsteuern. Die Minimierung der steuerlichen Belastung eines Unternehmens ist eine Steuerwissenschaft, die Steuerrechtswissenschaft und Finanzwissenschaft involviert.

Der Steuerpflichtige ist als Steuersubjekt derjenige, der die gesetzliche steuerliche Verpflichtung zu erfüllen hat. Ist er obendrein noch Steuerschuldner, hat er den Tatbestand der Steuerzahlung zu verwirklichen. Per Gesetz wird der Steuerzahler festgelegt. In der Regel sind Steuerschuldner und Steuerzahler identisch. Eine Ausnahme ist u.a. die Lohnsteuer, die der Arbeitnehmer schuldet, aber der Arbeitgeber an den Steuergläubiger zahlen muss. Dieser ist das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen. Der Steuerträger ist wiederum derjenige, der die Steuer wirtschaftlich zu tragen hat.