Krankenversicherung
In Deutschland ist es so, dass jeder Bürger krankenversichert sein sollte. Man unterscheidet die gesetzliche und die private Krankenversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Angestellte versichert, deren Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Grenze (Beitragsbemessungsgrenze) liegt. Angestellte, deren Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können sich entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein wollen. Ebenso können sich Selbständige oder Beamte privat krankenversichern.
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens des jeweiligen Angestellten, Arbeitslosen oder Rentners. In der privaten Krankenversicherung spielen für die Höhe der Beiträge andere Faktoren, wie beispielsweise das Alter des Versicherten, eine Rolle. Jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte verfügt automatisch auch über eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung.
Bedürftigen Menschen wird die Krankenversicherung von den Sozialbehörden bezahlt, sofern diese nicht direkt die Kosten einer Krankheit übernehmen.
Da die Finanzen des Staates in letzter Zeit zu Einsparungen zwangen, steht im Moment eine Gesundheitsreform an, die man durch verschiedene Krankenzusatzversicherungen, wie zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung, absichern kann. Dies bedeutet, dass sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen eher verschlechtern werden. Für gesetzlich Krankenversicherte steht daher die Überlegung an, ob sie eine Zusatzversicherung abschließen sollten. Dies wäre insbesondere für Leistungen wie Kostenübernahme bei Zahnersatz, Krankenhauskosten für Ein-, oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung, sowie für Inanspruchnahme von Sehhilfen von Bedeutung.